
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung
Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).
Ausbildungsinhalte:
– Haarschneidetechniken
– Gesundheitsschutzmaßnahmen
– Wickeln, Wellen und andere Techniken
– Legen von Dauerwellen
– Maniküre und andere kosmetische Dienstleistungen
– Beratung von Kunden in Bezug auf Haarschnitt und Frisurengestaltung
– Haarersatz für die Frisurengestaltung.
Bewerber sollten …
– freundlich und kontaktfreudig sein
– handwerkliches Geschick haben
– modebewusstes und gepflegtes Auftreten haben
Das Friseurhandwerk bietet vielfältige Bildungs- und Karrieremöglichkeiten, die weit über den Beruf hinausgehen. Mit einer dualen Ausbildung legen angehende Friseurinnen und Friseure den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere. Die dreijährige Ausbildung kombiniert praktische Fertigkeiten im Salon mit theoretischem Wissen in der Berufsschule. Kreativität, Präzision und ein Gespür für Trends stehen dabei im Mittelpunkt.
Nach der Ausbildung eröffnen sich zahlreiche Weiterbildungswege: Vom Meisterbrief, der zur Leitung eines eigenen Salons oder zur Ausbildung des Nachwuchses befähigt, bis hin zu Spezialisierungen in Bereichen wie Coloration, Hochsteckfrisuren oder Kosmetik. Auch Management- und betriebswirtschaftliche Schulungen machen den Weg frei für Führungspositionen oder Selbstständigkeit.
Bildung im Friseurhandwerk bedeutet auch lebenslanges Lernen. Workshops, Seminare und digitale Lernangebote halten Fachkräfte stets auf dem neuesten Stand von Technik und Mode. So bleibt das Friseurhandwerk nicht nur eine sichere Berufswahl, sondern auch ein dynamisches Feld, das kontinuierliche Entwicklung fördert.
Zentralverband – Friseur HandwerkLandesverband NRWHandwerkskammer Köln